1. Der Auftraggeber erteilt Tierärztin Dr. Sabine Pollhammer den Auftrag zur Untersuchung und Behandlung eines Tieres. Der Umfang der Untersuchung wird in Abstimmung mit Dr. Sabine Pollhammer festgelegt. Soweit nicht zwischen den Vertragspartnern ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, erstreckt sich der Untersuchungs- /Behandlungsauftrag ausschließlich auf die mündliche Vereinbarung.
2. Die Untersuchung dient der Feststellung gesundheitlicher Beeinträchtigungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt.
3. Dr. Sabine Pollhammer ist nicht verpflichtet, über die mit den einzelnen Schritten der Untersuchung / Behandlung verbundenen Risiken aufzuklären, soweit die Maßnahmen nicht über den vereinbarten Rahmen hinaus gehen.
4. Dr. Sabine Pollhammer verpflichtet sich über die im Zusammenhang mit der Untersuchung gewonnen Erkenntnisse gegenüber Dritten Stillschweigen zu wahren. Im Falle eines Besitzerwechsels ist sie berechtigt dem neuen Besitzer / Kaufinteressenten des Tieres Auskünfte zu erteilen, sobald der Auftraggeber dies ausdrücklich gestattet.
5. Die Interpretation der erhobenen Befunde erfolgt nach bestem Wissen von Dr. Sabine Pollhammer. Sie stellt eine persönliche Einschätzung dar.
6. Die Haftung von Tierärztin Dr. Sabine Pollhammer im Zusammenhang mit der Untersuchung / Behandlung richtet sich zunächst nach den rechtlichen Bestimmungen. Sie ist - auch bezüglich ihrer Erfüllungsgehilfen - auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnisses verjähren nach sechs Monaten vom Tage der Untersuchung / Behandlung an.
7. Es gilt die Gebührenordnung für Tierärzte. Die Kosten für die Untersuchung und Behandlung sind direkt im Anschluss bar zu begleichen. Der Auftraggeber, der nicht Eigentümer des Tieres ist, haftet neben dem Eigentümer für alle Verpflichtungen des Eigentümers. Auftraggeber und Eigentümer haften beide für die Kosten, unabhängig davon wer die Rechnung erhält.
8. Die in der Praxis angefertigten Unterlagen insbesondere der Aufzeichnungen über Laborergebnisse, Untersuchungsbefunde und Röntgenaufnahmen bleiben aus urheberrechtlichen Gründen Eigentum von Tierärztink Dr. Sabine Pollhammer. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Originalunterlagen. Das Recht des Tierhalters auf Einsicht in die Aufzeichnungen, auf die Überlassung von Kopien und die Auskunftspflicht durch Tierärztin Dr. Sabine Pollhammer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
9. Für den Erfolg einer Behandlung (Therapie) wird in keinem Fall eine Gewähr übernommen.
10. Kleinunternehmen
Alle Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 6 UStG (Österreich) erhebt Tierärztin Dr. Sabine Pollhammer keine Umsatzsteuer und weist diese daher auch nicht aus.
11. Anzuwendendes Recht
Auf zwischen Tierärztin Dr. Sabine Pollhammer und Auftraggebern als Kunden abgeschlossene Verträge ist österreichisches Recht anzuwenden. Gerichtsstand Linz.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

